Aktuelle Beiträge
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EUR
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140,00
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Aufnahmegebühr*
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EUR
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5,00
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Verwaltungsgebühr*
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EUR
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3,50
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Verbandsabgabe*
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EUR
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61,00
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Jahresbeitrag
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aktiver Senior in der Ausbildung (Nachweispflicht)
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EUR
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70,00
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Aufnahmegebühr*
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EUR
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5,00
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Verwaltungsgebühr*
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EUR
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3,50
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Verbandsabgabe*
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EUR
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Jahresbeitrag
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passiver Senior
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EUR
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140,00
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Aufnahmegebühr*
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EUR
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5,00
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Verwaltungsgebühr*
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EUR
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3,50
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Verbandsabgabe*
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EUR
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31,00
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Jahresbeitrag
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aktiver Junior
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EUR
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70,00
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Aufnahmegebühr*
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EUR
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5,00
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Verwaltungsgebühr*
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EUR
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3,50
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Verbandsabgabe*
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EUR
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31,00
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Jahresbeitrag
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passiver Junior
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EUR
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70,00
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Aufnahmegebühr*
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EUR
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5,00
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Verwaltungsgebühr*
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EUR
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3,50
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Verbandsabgabe*
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EUR
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16,00
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Jahresbeitrag
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Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Beträge sind nur bei der Aufnahme zu entrichten.
Ferner hat jedes Mitglied bis zum 60. Lebensjahr (außer im Aufnahmejahr) einen Arbeitsdienst von jährlich 5 Stunden an den Vereinsgewässern zu leisten. Die Termine dieser Einsätze werden in den Rundschreiben, in den Tageszeitungen und in den Aushangkästen bekanntgegeben. Für nicht geleisteten Arbeitsdienst ist eine Ersatzgebühr von EUR 30,00 zu zahlen, die mit der jährlichen Beitragszahlung eingezogen wird.
Sonstige Gebühren
Austauschscheine Die Austauschscheine mit Emsdetten und Rheine werden gegen ein Pfand von EUR 5,00 an unsere aktiven Angler ausgegeben. Bei Rückgabe (spätestens nach drei Tagen) wird das Pfandgeld erstattet. Sie werden beim Raiffeisen-Markt in Greven ausgegeben (Anschrift - siehe Rubrik „Gastangler“)
Aalkorbmarken Die Aalkorbmarken werden gegen eine Gebühr von EUR 10,50 nur an unsere aktiven Mitglieder ausgegeben. Sie haben 2 Jahre Gültigkeit.
Ausgabestelle für die Aalkorbmarken
- Anglerheim während der Büroöffnungszeiten (siehe aktuelles Rundschreiben)
Kanalkarte Alle Mitglieder können für weitere EUR 21,00 eine Kanalkarte erhalten.
Jahreskarte Niedersachsen Außerdem besteht die Möglichkeit, für eine Emsstrecke auf niedersächsischem Gebiet eine Jahreskarte zum Preis von EUR 21,00 zu erwerben.
Beitragsermäßigungen
Um gegenseitigen Ärger zu vermeiden, bitten wir um die Beachtung folgender Punkte:
- Alle Veränderungen für den Verein wichtiger persönlicher Daten (Anschrift, Bankverbindung, Kanalkarte ja/nein...) müssen unverzüglich, aber spätestens bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres schriftlich beim ASV Greven gemeldet werden.
- Mitglieder, die Anspruch auf Beitragsermäßigung haben (z.B. Auszubildende, Schüler, Studenten ab 18 Jahren), müssen ihre Nachweise bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres erneut beim Verein einreichen.
- Schwerbehinderte müssen nach Fristablauf ihren neuen Ausweis unverzüglich vorlegen.
Wird der Ermäßigungsnachweis nicht termingerecht erbracht, verfällt die Beitragsermäßigung.
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