Natur- und Tierschutz gilt auch für Fische. Die "Rote Liste" nennt besonders gefährdete Pflanzen und Tiere.
1. Forderungen speziell an die Fischerei
a) Waidgerechtes Angeln
- Ausgelegte Angeln sind ständig zu überwachen, damit ein gehakter Fisch nicht lange unter Fluchtversuchen leidet.
- Stahlvorfach bei der Hechtangelei, damit der gehakte Hecht die Schnur nicht durchbeißen kann.
- Nur unbeschädigte Schnur verwenden, um eine schnelle und sichere Landung des Fisches zu gewährleisten.
- Den Fisch nicht unnötig lange drillen, um ihn schonend zu landen.
- Weggeworfene Schnurreste sind eine Gefahr für die Tierwelt (z.B. können Vögel sich darin verheddern).
- Untermaßige Fische werden mit nassen Händen vorsichtig abgehakt und ins Wasser zurückgesetzt.
- Zum Verzehr bestimmte Fische und Fische, die den Haken zu tief geschluckt haben, werden sofort waidgerecht getötet, um ihnen unnötige Leiden zu ersparen.
- Instrumente zur Tötung des Fisches sind Fischtöter und Messer.
- Reihenfolge nach dem Landen des Fisches: messen, betäuben, töten, Haken lösen.
b) Fischbesatzmaßnahmen
Regelmäßiger Fischbesatz ist nicht nötig, wenn die natürlichen Brutaufkommen und die Nahrungsverhältnisse im Gewässer einen ausreichenden Fischbestand ermöglichen. Ein Überbesatz ist als naturfeindlich anzusehen. Kleinfische zur Wiederansiedlung und möglichst alle Satzfische sollten wegen der genetischen Identität und der Angepasstheit aus demselben Gewässersystem stammen, zu dem das zu besetzende Gewässer gehört.
2. Weitere Fordeungen des Natur- und Tierschutzes
a) Vögel
- Eisvogel: brütet von März bis September, Förderung durch Anlage von Steilufern für Niströhren, die man weiträumig umgehen sollte, um nicht bei Brut und Aufzucht zu stören.
- Wasseramsel: lebt an Mittelgebirgsbächen
- Bekassine und großer Brachvogel: sind stark gefährdete Feuchtwiesenbewohner.
- Schilf und Röhricht sind bevorzugte Nist- und Nahrungsplätze von Wasservögeln, die man vor allem im Frühjahr und Frühsommer bei der Brut und Aufzucht der Jungen sowie bei der Mauser (Federwechsel, flugunfähig) von Juli bis September nicht stören sollte. Dann ist das Unterschreiten der Fluchtdistanz (Entfernung, ab der ein Tier vor dem Menschen flieht) besonders wichtig.
b) Amphibien
- Amphibien = zu zwei Lebensräumen (Wasser und Land) gehörende Tiere.
- Molche legen ihre Eier in Tümpel und Gräben; ihre Larven fressen wie Kaulquappen keine Fischbrut.
- Kröten laichen im Frühjahr in Kleingewässern, die man anlegen und schützen sollte.
- Wasserfrosch und Gelbbauchunke zählen auch zu den Amphibien.
c) Insekten
- Kolbenwasserkäfer stehen unter Naturschutz.
- Libellen fressen vor allem Insekten.
d) Schlangen
- Ringelnattern leben an Gewässern und in Feuchtgebieten.
e) Pflanzen
- Weiße Seerosen und gelbe Teichrosen dürfen als gesetzlich geschützte Pflanzen nicht entfernt werden.
f) Biotopschutz
Biotop = Lebensraum. Schützenswert sind
- Tümpel und Kleingewässer als Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere,
- Naturschutzgebiete, häufig mit einem besonderen Schutzzweck (z.B. Wacholder),
- Schilf und Röhricht als Nist- und Nahrungsgebiet für Wasservögel,
- Flachwasserzonen in Seen als Lebensraum für Amphibien und Wasservögel und als Laichplatz für Fische.
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